Auch habe er gesehen, dass A.________ einen Gegenstand in der Hand gehalten habe, er wisse aber nicht was es gewesen sei, man könne ihn aber mit einer Hand tragen. Als er weggegangen sei, habe er zudem gesehen, dass A.________ Blut an der Hand gehabt habe (pag. 905 Z. 28 ff.; 909 Z. 49 ff.). Man könne sagen, dass A.________ angetrunken gewesen sei (pag. 909 Z. 44).