dass ein Messer im Spiel gewesen sei (pag. 878 Z. 158 f.). Damals sei einfach eine Frau neben ihm gestanden, die «aufhören, aufhören [Spitzname von A.________]» gerufen habe (pag. 879 Z. 164 f.). Anlässlich der Haftverhandlung vom 27. September 2013 sagte F.________ dann aus, er habe bei der ersten Einvernahme nicht die volle Wahrheit gesagt, er wolle seine Aussagen nun ergänzen und präzisieren. Noch an der Haftverhandlung und dann anlässlich der nachfolgenden delegierten Einvernahme vom 4. Oktober 2013 sagte er Folgendes aus: Als sie aus dem Zimmer von K.________ heraus und nach links auf den Parkplatz gekommen seien, hätten sie gesehen, wie „[Spitzname von A._______