F.________ sagte dabei zunächst über mehrere Einvernahmen hinweg nur sehr ausweichend aus und wollte wenig von der Auseinandersetzung gesehen haben: So hatte er anlässlich seiner ersten Einvernahme vom 17. September 2013 noch angegeben, er habe keinen dieser Männer gekannt (pag. 871 Z. 69). Es sei ein Gerangel gewesen, doch habe er nicht gesehen, dass jemand zugeschlagen hätte. Da dieses Gerangel sie nichts angegangen sei, hätten sie sich zurück ins Zimmer begeben (pag. 872 Z. 73-81).