Er selbst habe danach im Zimmer, als sie auf die Polizei gewartet hätten nicht telefoniert. Zu F.________ und „[Spitzname von K.________]“ wolle er diesbezüglich nichts sagen (pag. 840 Z. 180-192). 10.4.3 Hafteröffnung vom 26. September 2013 «Im Rahmen der Hafteröffnung vom 26.09.2013 (pag. 852 ff.) bestätigte E.________ seine bisherigen Aussagen grundsätzlich. Er ergänzte jedoch insbesondere, dass er die Person, welche er nicht kenne, einmal „gschuttet“ habe, als diese am Boden gelegen sei. Er habe von unten herauf mit dem rechten Fuss gegen das Gesicht getreten. Dies sei aus einer Reaktion heraus passiert (pag. 853 Z. 44- 48).