Sie sei zwischen B.________ und ihm hingesessen und habe ihn angesprochen. Sie habe glaublich „H.________“ geheissen und sei Rumänin gewesen. Sie habe schwarzes Haar gehabt und ein schwarzes Kleid getragen (pag. 732 Z. 393-399). 10.3.6 Tatrekonstruktion vom 13. November 2013 «Im Rahmen der Tatrekonstruktion vom 13.11.2013 (pag. 979 ff.) bestätigte D.________ grundsätzlich seine bisherigen Angaben zum Tatablauf. Er ergänzte, die beiden anderen (E.________ und F.________) seien noch nicht dort gewesen, als sie zum zweiten Mal beim Club angekommen seien (pag. 979 Z. 113). Er habe in der Folge C.________ zweimal von A.