Das Wenger-Taschenmesser (Nr. 4, pag. 751 f.) schloss D.________ als Tatwaffe aus. Am ehesten könne Nr. 5 die Tatwaffe gewesen sein, die Klinge habe so ähnlich ausgesehen. Allerdings habe er das Messer nur ganz kurz gesehen (pag. 730 f. Z. 343-346). Zunächst verneinte D.________, an jenem Abend Kontakt zu Prostituierten gehabt zu haben. Auch der Name „H.________“ sage ihm nichts. Auf Vorhalt angeblich gegenteiliger Aussagen, gab D.________ dann aber an, es stimme, dass er in jener Nacht Kontakt mit einer Prostituierten gehabt habe. Als er an der Bar gesessen sei, sei eine Frau zu ihm gekommen. Sie sei zwischen B.____