B.________ sei noch sichtlich erregt gewesen. Auch C.________ sei erregt gewesen (pag. 728 Z. 197). «Sie seien in das Auto von C.________ eingestiegen und in Richtung Autobahn weggefahren. Auf der Autobahn sei dann aber entschieden worden, dass sie zurückkehren müssten, wobei er selber dagegen gewesen sei. C.________ habe auf demselben Parkplatz parkiert wie bereits zuvor. Er (D.________) habe zu B.________ gesagt, er solle im Auto bleiben, dann seien er (D.________) und C.________ ausgestiegen.