Auf Vorhalt des Fotoblatts bezeichnete D.________ die Nr. 16 (A.________) als den «Mörder» (pag. 726 Z. 96 f.). «Er bestätigte seine vor dem Zwangsmassnahmengericht vorgebrachte Ergänzung, wonach sie am betreffenden Abend mit dem Fahrzeug von C.________ von Zollikofen zum Club 3000 gefahren seien, nachdem sie zuvor im Restaurant Kreuz und im Club Excalibur gewesen seien (pag. 726 Z. 114 ff.). Er sei dann im Verlauf des Abends einmal allein an der Bar gewesen, B.________ und C.________ seien bereits im Fumoir gewesen. Auf einmal sei eine Frau zu ihm gekommen und habe ihm gesagt: „komm, dein Kollege ist nicht gut.“