D.________ gab aber an, er fühle sich unschuldig. Er habe niemandem etwas zu Leide getan (pag. 721 Z. 108 f.). 10.3.4 Haftverhandlung vom 20. September 2013 «Im Rahmen der Verhandlung vor dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland vom 20.09.2013 (pag. 722) bestätigte er ebenfalls seine bisherigen Aussagen. Er ergänzte abweichend, als sie (C.________, B.________ und er) auf den Parkplatz gegangen seien, habe er gesagt, sie würden jetzt gehen. Sie seien dann ins Auto eingestiegen und weggefahren. Im Auto habe C.________ dann gesagt, der Glatzkopf habe sein Halskette kaputt gemacht [, sie sollten zurückfahren], worauf B._