715 Z. 156 f.). 10.3.3 Hafteröffnung vom 18. September 2013 «Anlässlich der Hafteröffnung durch den Staatsanwalt am 18.09.2013 (pag. 718 ff.) wurde D.________ als beschuldigte Person einvernommen. Er bestätigte dabei seine bisherigen Angaben und machte keine Ergänzungen.»