__ gestanden (pag. 3110 Z. 20-31). «An der Hauptverhandlung gab er zu der Verletzung an, welche er bei der Auseinandersetzung erlitten hatte, die Wunde sei nicht genäht worden, weil es eine klaffende Wunde gewesen sei. Sie sei bis auf den Knochen gegangen, sei aber sonst nicht so tief gewesen. Die Wundheilung sei relativ schnell gegangen und nach rund einem Monat vorbei gewesen. Einzig die Beschädigung eines Nervenstrangs sei länger geblieben, weshalb er während längerer Zeit bis zum Ellenbogen kein Gefühl im linken Arm gehabt habe. Heute sei dies besser und er habe nur noch ein Taubheitsgefühl oben wo die Wunde gewesen sei.