50 ihn weggezerrt habe. Dieser habe ihn wohl zurückhalten wollen, damit er nicht wieder auf den Beschuldigten losgehe. Damit meine er, dass D.________ wohl habe schlichten wollen. Er wisse aber nicht, ob er (C.________) überhaupt wieder auf den Beschuldigten losgegangen wäre (pag. 3109 f. Z. 46-5). D.________ habe sich erst zu diesem Zeitpunkt eingemischt (pag. 3110 Z. 18). Kurze Zeit später sei B.________ aus dem Auto ausgestiegen und «ziemlich gezielt» auf den Beschuldigten zugegangen.