mit diesem reden wollen und B.________ sei im Auto geblieben. Er (C.________) habe dann probiert, mit dem Beschuldigten zu reden. In der Zwischenzeit seien auch die beiden anderen Herren dazugekommen und hätten schlichten wollen. Er (C.________) habe auch mit E.________ und F.________ gesprochen. Er habe dann gemerkt, dass der Beschuldigte immer mehr in Richtung seines Autos gegangen sei und «wo isch dr Kolleg, wo isch dr Kolleg» gerufen habe. Es stimme, dass er den Beschuldigten dann am Kragen gepackt habe. Er habe das Gefühl gehabt, dass es nicht gut kommen werde, wenn die beiden aufeinander stossen würden (pag. 3109 Z. 6-30).