827 Z. 116-121). Auf Vorhalt des Videos zeigte sich C.________ erstaunt, wie gelassen B.________ aus dem Auto ausgestiegen war. Er habe in Erinnerung gehabt, dass dieser «halb gesprungen» sei (pag. 827 Z. 92-94). Wer von den beiden zuerst geschlagen hatte, konnte C.________ nicht sagen. Er sei mit D.________ auf der Seite gestanden und habe die Szene nicht so richtig mitbekommen. Es sei relativ schnell gegangen und vielleicht sei er auch aufgrund der «Kopfnüsse» noch etwas weggetreten gewesen (pag. 828 Z. 124-127). 10.2.8 Erstinstanzliche Hauptverhandlung An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte C._____