49 Beschuldigten am Kragen gepackt gehabt habe, sei noch eine gewisse Zeit vergangen, bis dieser dann dass Messer gezückt habe. Dann habe er (C.________) den Beschuldigten an der Hand gehalten und versucht, den Arm zu arretieren, worauf der Beschuldigte ihm die Kopfstösse gegeben habe (pag. 827 Z. 84). Der Beschuldigte habe nicht auf ihn (C.________) eingeschlagen, sondern ihm nur die Kopfstösse und den Messerstich verabreicht, den er aber zunächst nicht bemerkt habe (pag. 826 f. Z. 78-86.).