_ habe sich um das Opfer gekümmert, welches noch habe aufstehen wollen. Deshalb sei auch dessen Endlage etwas mehr in Richtung Volvo gewesen. Er (C.________) habe die Polizei gerufen. 10.2.7 Schlusseinvernahme vom 17. April 2014 Anlässlich der Schlusseinvernahme vom 17. April 2014 bestätigte C.________ nochmals seine bisherigen Aussagen. Ergänzend führte er aus, er glaube nicht, dass der Beschuldigte und B.________ sich gekannt hätten. Später habe er Geschichten gehört, dass es eventuell um Frauen gegangen sei (pag. 825 Z. 32-37).