und einen glänzenden Gegenstand in der rechten Hand von A.________ gesehen. Es habe sich dabei um ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 5 cm gehandelt (pag. 796 Z. 326 ff.). Auf Vorhalt von Fotoaufnahmen diverser Messer gab er an, beim neuen Armeemesser [= Tatwaffe, Nr. 4, pag. 816] würde Klingenlänge und -breite stimmen (pag. 797 Z. 357). Er sei sich 100% sicher, dass A.________ das Messer in der rechten Hand gehalten habe. Die Messerklinge sei auf der rechten Seite, neben seinem kleinen linken Finger sichtbar gewesen. Als er (C.________) das Messer gese-