Der Mann mit dem Messer habe ihm zwei-drei «Kopfnüsse» gegeben habe, wohl, weil er dessen Hand mit dem Messer gehalten habe (pag. 764 Z. 83-87). Einmal habe er selbst den Mann auch am Kragen gehalten. Ihn geschlagen oder getreten habe er aber nicht (pag. 764 Z. 100 f.). 10.2.2 Zweite polizeiliche Einvernahme vom 17. September 2013 «C.________ wurde hierauf noch gleichentags, am 17.09.2013 von der Polizei erneut als Auskunftsperson und Opfer einvernommen (pag. 766 ff.). Er gab an, er sei mit D.________ und zwei Frauen im Fumoir am Rauchen gewesen. Als eine dritte Frau gekommen sei, habe D.___