3099 Z. 11 f.). Auf Frage seines Verteidigers gab der Beschuldigte zudem zu Protokoll, abgesehen vom Umstand, dass ihm die Hand- und Fussfesseln nicht abgenommen worden seien, sei er bei der Tatrekonstruktion auch schlecht angezogen, nur mit einer dünnen Trainerhose bekleidet, gewesen (pag. 3099 Z. 39-42). 10.2 C.________ 10.2.1 Erste polizeiliche Einvernahme vom 17. September 2013 C.________ wurde weniger als zwei Stunden nach der mutmasslichen Tatzeit erstmals einvernommen: « C.________ wurde am 17.09.2013 um 04:08 Uhr erstmals als Opfer polizeilich einvernommen (pag.