Weshalb er kurz nach dem Vorfall, noch in der gleichen Nacht, den Polizisten habe anrufen wollen, könne er auch nicht sagen, vielleicht um Hilfe zu erhalten (pag. 3098 Z. 37 f.). Rechtsanwalt W.________ habe er angerufen, als er gemerkt habe, dass er eine Verletzung am Hals gehabt habe. Er habe eine Anzeige gegen Unbekannt machen wollen (pag. 3099 Z. 11 f.).