Was passiert sei, nachdem C.________ ihn am Kragen gepackt habe, wisse er nicht mehr. Soviel er wisse, sei er damals alleine unten auf der Treppe gestanden (pag. 3096 Z. 8-13). Die Person, welche gestorben sei, habe er dort auf dem Platz nicht gesehen. Auf der Videoaufnahme habe er gesehen, dass B.________ damals dort gewesen sei, er könne sich aber nicht daran erinnern, dass er ihn damals in diesem Moment selber wahrgenommen habe. Aus den Akten wisse er, dass B.________, an einem Stich in den Augeninnenwinkel gestorben sei. Wer B.________ getötet habe, wisse er aber nicht (pag. 3096 Z. 19 ff.).»