Insbesondere bestätigte er auf expliziten Vorhalt auch seine frühere Aussage, dass er noch habe sprechen und laufen können, er den Alkohol zwar schon gemerkt habe und müde, aber noch klar im Kopf gewesen sei und gewusst habe, was er tat (pag. 693 Z. 36). Er habe sich nur gewehrt. Gebissen habe er niemanden (pag. 694 Z. 81). Er habe auf dem Parkplatz auch nicht immer wieder gefragt „Wo isch deine Kolleg?“. Er habe nur versucht, «dass sie Platz machen», damit er hätte weggehen können (pag. 695 Z. 102 f.). Wie die Verletzung von C.________ zustande gekommen sei, wisse er nicht.