10.1.6 Schlusseinvernahme vom 24. April 2014 «Anlässlich der Schlusseinvernahme durch den Staatsanwalt am 24.04.2014 (pag. 692 ff.) bestätigte er (wiederum als beschuldigte Person) seine bisherigen Angaben und verzichtete weitestgehend auf Ergänzungen.»