__ augenscheinlich bemüht zu sein schienen, wahrheitsgetreu auszusagen. Aber auch E.________ und F.________ machten einen durchaus kooperativen Eindruck. Nur A.________ nützte die Chance, seine Version der Dinge darzulegen, nicht. Dies gemäss Protokoll weil ihm mit Verweis auf Fluchtgefahr nur die Hand-, nicht aber die Fussfesseln abgenommen worden waren (pag. 985). Hinweise darauf, dass der Beschuldigte oder sein Anwalt damals geltend gemacht hätten, er friere bzw. er sei bei den herrschenden Temperaturen nicht angemessen gekleidet, finden sich im Protokoll der Tatrekonstruktion dagegen nicht.