An die von seinem Handy versandten SMS, z.B. «behalte den Schwarzen und den Schweizer und auch den Italiener aber mich hast du für immer verloren», konnte sich der Beschuldigte nicht erinnern. Den Grund für die Auseinandersetzung kenne er nicht. Er wisse nicht, weshalb diese drei Personen ihn in dieser Nacht angegriffen hätten (pag. 681 Z. 1055 f.). Es tue ihm leid, dass jemand gestorben sei, aber er habe nichts gemacht (pag. 682 Z. 1096-1098).