Nachdem er darüber informiert wurde, welches darunter die Tatwaffe sei, gab er an, er habe nie ein solches Messer gehabt (pag. 677). Weshalb auf dem gefundenen Messer seine DNA-Spur gefunden worden sei, wisse er nicht, es sei nicht sein Messer, er habe es nicht gehalten und damit niemanden angegriffen (pag. 678). Er könne sich nicht erinnern, ob und mit wem er vor oder nach dem Vorfall telefonischen Kontakt gehabt habe (pag. 679 Z. 943 ff.). Auf Vorhalt des Namens ________ H.________, welcher in seinem Mobiltelefon unter der Nummer Nr. ________ gespeichert sei, gab er an, der Name „H.________“ sage ihm etwas, wenngleich nicht unter dieser Nummer.