Er könne auch nicht sagen, wer die männliche Person sei. Dies aufgrund der schlechten Bildqualität, es sei ein unsauberes Bild. Er selbst habe jedenfalls kein Messer gehabt (pag. 675 Z. 730-746). «Auf Vorhalt der Aussagen von C.________ sowie der Bilder von dessen Verletzung an der Schulter gab er an, es stimme nicht, dass er diesen mit einem Messer verletzt habe (pag. 676). Mit verschiedenen Bildern von Messern konfrontiert gab er an, keines davon zu kennen. Nachdem er darüber informiert wurde, welches darunter die Tatwaffe sei, gab er an, er habe nie ein solches Messer gehabt (pag.