Auch habe er E.________ nicht gegen die am Boden liegenden Person treten sehen. E.________ habe er in dieser Nacht im Club nicht gesehen (pag. 679 Z. 931- 941) «Auf Vorhalt der Videoaufnahmen (Kamera 5, 01:31:51 bis 01:32:00) gab er an, er erkenne eine Frau und einen Mann, er könne nicht „sauber“ sagen wer die männliche Person sei. Er habe kein Messer gehabt. Er könne nicht sagen, was die männliche Person auf dem Video in der Hand halte und was sie mache (pag. 675 Z. 727 ff.).»