Auf Vorhalt der entsprechenden Videosequenz (Heranfahren Volvo, Aussteigen C.________ und D.________) wollte der Beschuldigte zunächst von sich aus keine ergänzenden Aussagen machen. Auf Frage sagte er dann aus: «Er sei zu diesem Zeitpunkt auf dem Vorplatz unmittelbar bei der Treppe gestanden. Er sei allein heraus gekommen und es hätten sich keine Personen bei ihm befunden. Er habe dann gesehen, dass zwei Personen aus dem erwähnten Auto ausgestiegen seien, einer mit weissem Hemd sei rechts ausgestiegen. Wo die zweite Person ausgestiegen sei, könne er nicht mehr sagen. Die zweite Person (jene ohne weisses Hemd) sei als erstes ausgestiegen und direkt auf ihn zugekommen (pag.