Haftverhandlung vom 20. September 2013 Anlässlich der Haftverhandlung bestätigte der Beschuldigte seine bisherigen Angaben, machte aber keine weiteren Aussagen zur Sache (pag. 658). 10.1.4 Delegierte Einvernahme vom 2. Oktober 2013 «Im Rahmen der delegierten Einvernahme vom 02.10.2013 durch die Polizei (pag. 660 ff.) wurde [der Beschuldigte] erneut als beschuldigte Person befragt und bestätigte seine bisherigen Aussagen (pag. 665 Z. 260 ff.). Einleitend gab er an, er habe zwei Mobiltelefone mit entsprechenden SIM- Karten. Beide Nummern (________ und ________) seien auf ihn eingelöst (pag. 660 Z. 23 ff.).