Weiter sagte der Beschuldigte aus, der Fahrer habe gesehen, wie die drei ihn geschlagen hätten, und sei deshalb zu ihm gefahren (pag. 647 Z. 122-124). Er habe in der Nacht dann noch einem Polizisten telefoniert, dieser habe aber nicht abgenommen. Am Morgen habe er dann Rechtsanwalt W.________ angerufen und sich später in dessen Kanzlei begeben (pag. 647 f. Z. 126-132).