33 10. Subjektive Beweismittel / Aussagen 10.1 A.________ 10.1.1 Ersteinvernahme – polizeiliche Einvernahme vom 17. September 2013 Das Protokoll dieser Einvernahme wurde zufolge Unverwertbarkeit aus den Akten gewiesen (vgl. vorstehend E. I.4.2). 10.1.2 Hafteröffnung vom 18. September 2013 «Anlässlich der Hafteröffnung durch den Staatsanwalt am 18.09.2013 wurde A.________ in Anwesenheit seiner Verteidigung als beschuldigte Person befragt (pag. 644 ff.), wobei er eingangs seine bisherigen Aussagen bestätigte.