31 „H.________“ schrieb dem Beschuldigten um 05:16 Uhr (UTC+2): «Mein Herz ich habe kein Geld um dich anzurufen». «„H.________“ schrieb später um 11:35 Uhr: „Oh [Kosename], was hast du, warum rufst du mich nicht an, ich bin draussen und weiss nicht, wohin ich gehe“ (pag. 1687).» Die Auswertung des dritten Mobiltelefons ergab keine fallrelevanten Erkenntnisse.»