welche er aber teilweise nicht erreichte. Gemäss Verbindungsnachweis fanden mit den Telefonnummern von F.________, ________, ________, G.________, ________, ________, Fürsprecher W.________ und O.________ (Kantonspolizist) Telefongespräche statt, welche allesamt nur wenige Minuten dauerten. Weiter erfolgten von einem zweiten Mobiltelefon (Nokia N95, Rufnummer ________) aus in den frühen Morgenstunden des 17.09.2013 (ab 03:30 Uhr) drei Anrufe auf die Nummer von „H.________“ (pag. 1682 [vgl. auch Berichtsrapport betreffend rückwirkende Telefonüberwachung, pag.1905]).