Weiter schrieb der Beschuldigte um 04:24:03 (=02:24:03 UTC+0) an „H.________“: «Heute Abend komme ich und zeige es dir, wenn ich nicht trinke. Ich habe dir gesagt, mach, was du willst, aber tue niemand anderes in unser Spiel.» (pag. 1685). «[...] um [04:58 Uhr (=02:58 UTC+0)] schrieb er ihr dann: „Wenn er von [weiblicher Vorname] gewesen wäre, hättest du nicht Hand an seinen Schwanz gelegt, ich habe auch gesehen, wie du sitzend bei/auf seinem Schwanz gesessen bist. Ich sage keine Lügen, ich schwöre beim Kopf meines Sohnes“ (pag. 1685). Ab 03.00 Uhr rief A.________ [zudem] von diesem Gerät aus zahlreiche [...] Personen an, welche er aber teilweise nicht erreichte.