30 Dabei schien am 16. September 2013 zunächst noch alles in Ordnung gewesen zu sein. So meldete sich der Beschuldigte um 17:51 Uhr (=15:51 UTC+0) bei „H.________“ und fragte sie: «Was machst du, mein Herz[?]». Knapp zwei Stunden später fragte er erneut: «Oh meine Seele schläfst du noch[?]». Dann, um 20:59 Uhr, schrieb er ihr, er sei in (oder an der) Bar (pag. 1684). Im Verlaufe des Abends passierte dann aber offenbar etwas, was die Stimmung des Beschuldigten kippen liess: «Demnach schrieb A.________ an „H.________“ unter anderem [am 17.09.2013] um [00:43:51 Uhr (=16.09.2013