22 9.5.5 Kleider D.________ «Die Kleider von D.________ wiesen keine Textilbeschädigungen auf. Auf dem Sweat-Shirt von D.________ wurden auf der Vorder- und der Rückseite sowie am linken Ärmel im Bereich des Handgelenks jedoch mehrere (teilweise verdünnte) Blutanhaftungen festgestellt. Bei der Auswertung dieser Blutspur wurde das DNA-Profil derselben unbekannten Frau festgestellt (pag. 1317.1). Auch auf der Vorderseite der Hose sowie an den Schuhen konnte Blut festgestellt werden, welches jedoch nicht ausgewertet wurde (pag. 1317.1 und 1318).»