Es kann in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass E.________ rechtskräftig wegen versuchter schwerer Körperverletzung z.N. von B.________ verurteilt wurde. Das Regionalgericht sah es als erwiesen an, dass er dem schwer verletzt am Boden liegenden B.________ einen wuchtigen Tritt in das Gesicht verpasst hatte (vgl. auch Anklageschrift, pag. 2417). 9.5.4 Kleider C.________ «Das Sweat-Shirt von C.________ wies mehrere Textilbeschädigungen auf (zwei hinten, oben links unterhalb Achsel L-förmig ca. 5 und 7 cm, Armel rechts neben Achsel L-förmige Rissbeschädigung von 12 und 20 cm).