1289). Bei Betrachtung des beschlagnahmten Messers wird ausserdem klar, dass es sich bei dem Messer nicht um ein gewöhnliches Taschenmesser handelt, sondern um eine grössere Version mit längerer und breiterer, teilweise gezahnter, spitzer Klinge und Einrastmechanismus (vgl. Foto auf pag. 1391). 9.5.2 Kleider und Schuhe A.________ «Gemäss Material- und Spurenverzeichnis (pag. 1312 ff.) wurde an beiden Schuhen von A.________ Blut festgestellt (vgl. Bild pag. 1395). Die Auswertung der DNA der vom linken Schuh genommenen Spur ergab, dass das Blut von B.________ stammt (pag. 1313). Ferner wurden auf der Vorderseite der Hose von A._______