Zu denken sei etwa an Verletzungen grosser Gefässe, Blutungen in die Brusthöhle oder eine Luftbrustfüllung (Pneumothorax). Die weiter festgestellten Schürfungen am linken Arm sind gemäss Gutachten unspezifisch, jedoch grundsätzlich mit dem geltend gemachten Ereignis in Einklang zu bringen. Die forensisch-toxikologische Untersuchung der Blut- und Urinproben verlief betreffend Drogen negativ. Da die Blutprobe erst achteinhalb Stunden nach dem Vorfall erfolgte, konnte allfällig zum Zeitpunkt des Ereignisses vorhandener Ethanol nicht mehr nachgewiesen werden (pag. 1474 f.).»