580-589), welche am 17.09.2013 durchgeführt wurde, wird eine Stich-Schnittverletzung an der Oberseite der linken Schulter mit einer Länge vom 1.8 cm, klaffend auf ca. 0.7 cm beschrieben. Dabei sei der armwärtige Wundwinkel spitz und das zum Kopfende hinweisende Wundende kantig abgeflacht. Aufgrund der Wundgestaltung sei von einem einschneidigen Messer sowie von einem dynamischen Geschehen auszugehen. Da C.________ stets kreislaufstabil gewesen sei, sei aus rechtsmedizinischer Sicht eine Lebensgefahr zu verneinen.