_ ergab bezüglich Kokain bei einem Messwert von 18µg/L einen positiven Befund (pag. 1460). Die im Rahmen der Alkoholbestimmung eruierte minimale rückgerechnete Alkoholkonzentration im Blut wurde mit 0.97 ‰ angegeben, die maximale mit 2.40 ‰ (pag. 1461).» Hervorzuheben sind hier die festgestellten frischen Hautrötungen und Schürfungen an Nase, Kinn und Stirn des Beschuldigten (vgl. auch Fotodokumentation,