597-610) wurden dabei diverse Verletzungen (insbesondere Hautrötungen und Schürfungen) im Gesicht (Nase, Stirn, Kinn), an der Brust, an beiden Armen sowie an beiden Beinen festgestellt. In der Beurteilung wird ausgeführt, die festgestellten Hautrötungen und -schürfungen sowie die festgestellte Hautunterblutung am linken Oberarm seien frisch und auf stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführen. Sie seien mit einer körperlichen Auseinandersetzung bzw. einem Sturz auf den Boden vereinbar. Die forensisch-toxikologische Auswertung der Blut- und Urinprobe von A.________ ergab bezüglich Kokain bei einem Messwert von 18µg/L einen positiven Befund (pag.