1446 ff.) kann der ungefähre räumliche Verlauf des Stichkanals im Schädelinneren entnommen werden. Demnach verlief dieser – ausgehend von einer aufrechten (Kopf-)Haltung des Opfers – vom rechten Augeninnenwinkel aus leicht nach unten (kaudal) in Richtung Zentrum des Schädels/Hirns (medial) (vgl. auch die Darstellung des Stichkanals mittels Sonde anlässlich der Obduktion, Foto auf pag. 1366). Die forensisch-toxikologisch ausgewerteten Blut- und Urin-Asservate wurden am 17.09.2013 um 04:00 Uhr (Blut) bzw. gegen 04.30 Uhr (Urin) entnommen (pag. 1426). Gemäss Obduktionsprotokoll war B.________ 173 cm gross (pag.