Mit Blick auf die Einwände der Verteidigung ist hervorzuheben, dass das Messer beim rechten Augeninnenwinkel eintrat. Der Stichkanal verlief danach zunächst durch die Siebbeinzellen sowie durch die Mitte des Abhanges des Türkensattels, bevor die rechte hintere Verbindungsschlagader am Hirngrund durchtrennt wurde und die Klinge bis oberflächlich in den Hirnstamm eindrang (pag. 1432). Es kam zu knöchernen Verletzungen der Siebbeinzellen und des Keilbeins (pag. 1433). Der Bildmappe (pag. 1446 ff.) kann der ungefähre räumliche Verlauf des Stichkanals im Schädelinneren entnommen werden.