Bezüglich der weiteren Verletzungen an der Nase, am Kinn, dem rechten Ellenbogenbereich und am Rücken wird erwähnt, diese seien auf stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführen, wobei als Ursache ein Tritt, ein Schlag oder ein Stoss in Betracht komme. Im Abschlussbericht des IRM zu den forensisch-toxikologischen Untersuchungsergebnissen (pag. 1428) wird ferner ausgeführt, bei der Urin- und Blutanalyse von B.________ habe eine Alkoholkonzentration im Mittelwert von 1.70 ‰ festgestellt werden können. Die im Urin gefundenen Spuren von Benzodiazepin und Buprenorphin seien wohl die auf nach der Tat verabreichte Notfallmedikation zurückzuführen.»