19 Es sei möglich, dass B.________ unmittelbar nachdem er die Stichverletzung erhalten habe noch kurzfristig handlungsfähig gewesen sei und damit beispielsweise noch mehrere Schritte habe machen können. Bezüglich der weiteren Verletzungen an der Nase, am Kinn, dem rechten Ellenbogenbereich und am Rücken wird erwähnt, diese seien auf stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführen, wobei als Ursache ein Tritt, ein Schlag oder ein Stoss in Betracht komme.