Schliesslich wurden auch diverse Anzeichen für stumpfe Gewalt festgestellt, so Verletzungen an der Nase, am Kinn, dem rechten Ellenbogenbereich und am Rücken. Im Rahmen der Beurteilung führte der Gutachter aus, durch den Einstich im rechten Augeninnenwinkel mit einem ca. 10 cm langen, bis oberflächlich in den Hirnstamm reichenden Stichkanal sei es zu knöchernen Verletzungen des Schädels sowie zu einer Durchtrennung einer Schlagader gekommen. In der Folge sei es zu einer ausgedehnten Blutung unter die weiche Hirnhaut gekommen, welche sowohl in das Hirnkammersystem, als auch in beide Kleinhirnhälften eingebrochen sei.