vom 28.02.2013 (pag. 1430 ff.) werden die Ergebnisse der am 18.09.2013 durchgeführten Obduktion von B.________ festgehalten (vgl. zu letzterer das Obduktionsprotokoll, pag. 1436 ff.). Als todesursächlicher Befund wird eine 16mm lange, eingeblutete Stichverletzung im rechten Augeninnenwinkel aufgeführt, welche eine Stichkanallänge von ca. 10 cm aufweise und u.a. die hintere Verbindungsschlagader am Hirngrund durchtrennt habe.