Die Gutachterin stellte dabei u.a. am rechten Augeninnenwinkel eine in Körperlängsachse verlaufende, ca. 1,8 cm lange glattrandige Hautdurchtrennung mit einem zur Nase hin abklappbaren, ca. 0,5 cm langen Hautlappen am unteren Wundrand fest. In der Wundtiefe sei rötliche, blutverdächtige Flüssigkeit sichtbar, in der Umgebung eine ca. 1,5 x 1 cm grosse, bläulich-violette Hautunterblutung (pag. 1425). Weitere Verletzungen (Hautverfärbungen, Schürfungen) wurden am rechten Unterarm bzw. am Zeigefinger festgestellt (pag. 1426). Im Gutachten zum Todesfall des IRM (PD Dr.med. ________) vom 28.02.2013 (pag.